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    Organigramm

    Rektorat (Universitätsleitung)

    Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Christoph H. Wecht, MBA

    Rektor & Geschäftsführer

    Mag. Johannes Zederbauer

    Prorektor & Geschäftsführer

    Die New Design University wird von einem Rektorat geleitet. Dem Rektorat gehören der Rektor/die Rektorin und der Prorektor/die Prorektorin für Verwaltung an. Rektorat und Prorektorat für Verwaltung sind hauptamtliche Funktionen. Rektor/Rektorin und Prorektor/Prorektorin für Verwaltung sind personenident mit der Geschäftsführung der New Design University Privatuniversität GesmbH. Das Rektorat ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht dem Universitätsrat, dem Senat oder einem anderen Organ der Universität zugewiesen sind.

    Der Rektor/Die Rektorin leitet die Universität und vertritt sie nach außen. Gegenüber der Generalversammlung der New Design University Privatuniversität GesmbH vertritt der Rektor/die Rektorin die New Design University gemeinsam mit dem Prorektor/der Prorektorin für Verwaltung und dem/der Vorsitzenden des Universitätsrats.

    Der Rektor/Die Rektorin ist insbesondere für die wissenschaftlich-künstlerische Entwicklung der Universität, die Wahrung der Freiheit von Forschung, Lehre und Studium, und die akademischen Beziehungen zu geeigneten wissenschaftlichen und künstlerischen Institutionen des In- und Auslands verantwortlich. Er oder sie leitet das Rektorat. Der Prorektor/Die Prorektorin für Verwaltung ist für die Personal-, Sach- und Finanzmittelverwaltung sowie für die technischen Dienste der Universität zuständig, soweit hierdurch nicht in den Verantwortungsbereich des Rektors oder der Rektorin eingegriffen wird.

    Senat

    Martin Düchs Senatsvorsitzender, wiss.-künstl. Stammpersonal
    N.N., Studierendenvertreter
    Sandra Dittenberger,  wiss.-künstl. Stammpersonal
    N.N., Studierendenvertreterin
    Martin Hrasko, externer Lehrender
    Daniela Krammer, allg. Universitätspersonal
    Florian Sammer,  wiss.-künstl. Stammpersonal
    Christine Schwaiger,  wiss.-künstl. Stammpersonal
    N.N.,  wiss.-künstl. Stammpersonal

    Der Senat hat neun stimmberechtigte Mitglieder und wird von den jeweiligen Personengruppen (wissenschaftlich-künstlerisches Stammpersonal, nebenberuflich Lehrende, allgemeines Personal, Studierende) gewählt. Die Funktionsperiode beträgt drei Jahre.

    Der Senat steht dem Rektor und den weiteren Funktionsträgern der Universität beratend zur Seite. Sie bieten den gewählten Universitätsangehörigen Mitwirkungsmöglichkeiten bei wesentlichen Entscheidungen des Rektors und der weiteren Funktionsträger und befassen sich mit akademischen Angelegenheiten, die zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre beitragen. Die Aufgaben des Senats sind in den Statuten der New Design University geregelt. Der Senat setzt entscheidungsbefugte Kollegialorgane (Senatskommissionen) für Studium und Lehre, Berufungen sowie Gleichstellungen ein. 

    Dekane

    Dipl.-Arch. Neil Harkess

    Dekan der Fakultät Gestaltung

    Dr. Helmut Kienast

    In Vertretung des Dekans der Fakultät Technik & Wirtschaft

    Der Dekan/Die Dekanin leitet die Fakultät und vertritt sie gegenüber dem Rektorat. Er/Sie ist Vorgesetzter bzw. Vorgesetze des Personals der Fakultät. Er/Sie ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht eines Beschlusses des Fakultätsrats bedürfen. Für Entscheidungen des Dekanats, die Lehre und Studium betreffen, ist die Zustimmung des Studiendekans oder der Studiendekanin erforderlich.

    Fakultätsrat

    Zur Unterstützung des Dekanats wird in jeder Fakultät ein Fakultätsrat gebildet. Ihm gehören sieben stimmberechtigte Mitglieder und der/die Dekan/in als Vorsitzende/r an. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder werden von den Mitgliedern der Fakultät von den jeweiligen Personengruppen (wissenschaftlich-künstlerisches Stammpersonal, nebenberuflich Lehrende, allgemeines Personal, Studierende) direkt gewählt. Der Fakultätsrat entscheidet für die jeweilige Fakultät in Angelegenheiten der Forschung und der Lehre von grundsätzlicher Bedeutung sowie in Angelegenheiten, die die Qualitätssicherung der Lehre betreffen.

    Universitätsrat / Aufsichtsrat

    Prof. Dipl.-Ing. Maria Auböck
    Ing. Bsc Steven Blaha
    Dr. Rainald Franz
    Theresa Ludwiger-List, MSc (Vorsitzende)
    Mag. Michaela Vorlaufer (stv. Vorsitzende)

    Der Universitätsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der NDU leisten können. Der Universitätsrat ist personenident mit dem Aufsichtsrat der New Design University Privatuniversität GesmbH.

    Als besonderes Organ der Hochschule berät der Universitätsrat das Rektorat. Er übt seine Tätigkeit unter Beachtung des GmbH-Gesetzes, der Statuten, des Gesellschaftervertrages, seiner Geschäftsordnung sowie eventueller Beschlüsse der Generalversammlung der New Design University Privatuniversität GesmbH aus. Er ist in seiner Funktion als Aufsichtsrat gegenüber der Generalversammlung der New Design University Privatuniversität GesmbH und in seiner Funktion als Universitätsrat gegenüber dem Senat berichtspflichtig.

    Eigentümerinvertretung

    KommR. Wolfgang Ecker
    Präsident der Wirtschaftskammer NÖ

    Mag. Johannes Schedlbauer, MAS
    Direktor der Wirtschaftskammer NÖ